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Leichte Sprache <kommunikationskultur.at>.

Wie schreibe ich einfach?.

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Der hier publizierte Vortrag wurde anlässlich der Veranstaltung "Warum barrierefreies Internet?" in Wien am 12. Oktober 2006 von Elke Mayer, Christopher Meiller und Johannes Reiss gehalten.

Die deutsche Post empfängt ihre Kunden auf der Startseite ihres Internetauftritts mit folgender Begrüßung:

»Willkommen bei der Deutschen Post, der Leistungsmarke für Briefkommunikation, Dialogmarketing und effiziente Outsourcing- und Systemlösungen für das Briefgeschäft.«

Quelle: Deutsche Post.

Ein Satzungetüm - bestehend nahezu ausschließlich aus Fremdwörtern, zusammengesetzten Substantiven und Anglizismen, die die Deutsche Post ihrem durchschnittlichen Kunden bedenken-, besser gedankenlos zumutet.

Die Website der deutschen Post wurde mittlerweile überarbeitet. Ob die sprachliche Aufbereitung besser wurde, darf dahingestellt sein (ergänzende Anmerkung, Jänner 2008).

Einführung.

Mit diesem einleitenden Beispiel ist zugleich die Problemstellung benannt, mit der sich dieser Vortrag befassen soll: für verschiedenste in ihrer Lesekompetenz eingeschränkte Benutzergruppen stellt die sprachliche Erfassung durchschnittlicher Internetauftritte eine veritable Schwierigkeit, ja Unmöglichkeit dar: lange und umständlich formulierte Texte, unübersichtliche Seitengestaltung, komplexe Schachtelsätze und der Einsatz entbehrlicher Fremdwörter erschweren das Verständnis und schließen so potentielle Zielgruppen von bereitgestellten Inhalten aus. Dabei beginnt wie am Beispiel gezeigt die Verständnisbarriere oft früher als erwartet.

Wird dagegen der Einsatz von Leichter Sprache als sinnvoll behauptet, so steht dahinter eine elementare Einsicht: Jede Information braucht eine adäquate sprachliche Gestalt, um verstanden zu werden! Das heißt auch: der Inhalt einer Website braucht taugliche sprachliche Aufbereitung, um allgemein rezipiert zu werden, um die gewünschten Adressaten auch erreichen zu können. Der professionelle Internetauftritt fordert so die Berücksichtigung der Standards von Leichter Sprache - stilistische Einfachheit, übersichtliche Gliederung, klare und prägnante Sprache - die die allgemeine Zugänglichkeit sicherstellt.

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Zielgruppe und Stellenwert.

Die hervorragende Bedeutung der Leichten Sprache - für die Webauftritte von Behörden, öffentlichen Einrichtungen, aber auch privaten Unternehmen - hat dabei eine doppelte Ursache. Zum ersten die kommunikativen Grundlagen des Internet selbst: Internet-Kommunikation ist Text-basierte Kommunikation; trotz kontinuierlicher Aufwertung des Bildes, dem vermehrten Einsatz von Audio- und Video-Clips geschieht die überwiegende Mehrheit des Informationsaustausches im Internet durch Rezeption des geschriebenen Wortes. Diese grundsätzliche Textlastigkeit der allermeisten Internetauftritte fordert daher vermehrte Aufmerksamkeit für die konkrete sprachliche Gestaltung.

Hinzu kommt - zweitens - ein wachsender Adressatenkreis für Angebote in Leichter Sprache: zunehmende Schreib- und Leseschwächen bei jüngeren Rezipienten einerseits - geschätzte 20.000 Jugendliche verlassen jährlich die Schule ohne hinreichend sinnerfassend lesen zu können -, sekundärer Analphabetismus (ein allmählicher Verlust der Lesekompetenz also) bei älteren Zielgruppen andererseits; hinzu kommen weitere Personenkreise mit eingeschränkten Fähigkeiten der Text-Rezeption:
Menschen mit nicht-deutscher Muttersprache, Kinder im Volksschulalter sowie Menschen mit Lernschwierigkeiten oder (leichter) kognitiver Behinderung. Angebote in Leichter Sprache sind folglich kein vernachlässigenswertes Minderheitenprogramm, sondern ein zentraler Aspekt zielgruppenorientierter Kommunikation, wie sie für jeden Webseitenbetreiber von entscheidender Relevanz sein muss.

Rechtliche Grundlagen.

Hinzu tritt eine rechtliche Komponente: bereits in mehreren Ländern existiert eine gesetzliche Verpflichtung zur barrierefreien Gestaltung für Internetauftritte von Behörden. So fordert in Österreich das 2004 in Kraft getretene E-Government-Gesetz die barrierefreie Umgestaltung sämtlicher Behördenseiten bis spätestens 2008; das ab 2006 geltende Behindertengleichstellungsgesetz verlangt darüber hinaus den umfassenden Abbau von Diskriminierungen in allen Lebensbereichen - auch für das Internet - und ermöglicht etwa auch Schadensersatzforderungen, für den Fall, dass private (also: nicht-behördliche) Webauftritte nicht barrierefrei gestaltet bzw. deren Inhalte ebendeshalb nicht zugänglich sind. Wer heute die Gestaltung einer neuen Website in Auftrag gibt, ist also gut beraten, die Anforderungen der Barrierefreiheit zu beachten - das heißt auch: Angebote in Leichter Sprache zur Verfügung zu stellen.

Grundsätzlich gilt dabei: die allermeisten Barrieren im Internet verdanken sich keinen unvermeidlichen technischen Einschränkungen, sondern werden durch mangelnde Information bei Programmierern, Webdesignern und Entscheidungsträgern verursacht. Selbstverständlich können Mängel auch an bereits bestehenden Seiten in der Regel beseitigt werden; bei neuen Netzauftritten müssen die Standards der Barrierefreiheit freilich sinnvollerweise bereits in der Konzeption berücksichtigt werden.

Das Bereitstellen von Angeboten in Leichter Sprache ist somit einerseits Teil der fortschreitenden Demokratisierung des Internet; die zunehmende Etablierung eines barrierefreien Zugangs für sämtliche Nutzergruppen ist der rechtlich verbindliche Auftrag für alle Betreiber von Webseiten. Unabhängig von allen rechtlichen Bestimmungen aber ist die Textgestaltung in Leichter Sprache ein zentraler Aspekt der jeweils zielgruppenkonformen Kommunikation, damit Teil einer umfassenden Serviceleistung - und so für den professionellen Internetauftritt von Unternehmen wie Non-Profit-Organisationen gleichermaßen unverzichtbar.

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Zielsetzung und Grenzen.

Grundsätzlich kann als Zielsetzung des Einsatzes Leichter Sprache damit die umfassende Zugänglichkeit von Webseiten, genauer: die allgemeine Verständlichkeit der bereitgestellten Information benannt werden. Freilich ist damit keiner Simplifizierung das Wort geredet -

»Man kann«,

spricht Kurt Tucholsky,

»gewiss nicht alles simpel sagen, aber man kann es einfach sagen«.

Einfach, aber nicht simpel! - kann als kürzestes Grundsatzprogramm der Leichten Sprache gelten. Die Darstellung komplexer Sachverhalte in einfachen sprachlichen Zusammenhängen, ohne Simplifizierung, ohne Banalisierung. Zugleich sind damit die natürlichen Grenzen der Leichten Sprache aufgezeigt: insbesondere Texte mit ästhetischem Anspruch, alle Formen der Literatur und Dichtung also, sind einer Übersetzung in Leichte Sprache notwendig unzugänglich.

Modus der Erstellung.

Alle weiteren im Internet vertretenen Textsorten - vom einfachen Fließtext bis zu Bildbeschreibung oder Formular - können dagegen meist problemlos in eine Leichte-Sprache-Version umgewandelt werden. Der Modus der Erstellung setzt dabei in der Regel einen normalsprachlichen Text voraus, der nach den Standards der Leichten Sprache umgearbeitet wird. In der Regel wird im Zuge der Übersetzung dabei ein Dreischritt vollzogen: zunächst ist der vorliegende Ausgangstext auf sämtliche in ihm angelegten Sinndimensionen und -nuancen hin zu analysieren. An dieses umfassende Verstehen knüpft sich die Auflösung der syntaktischen und semantischen Struktur, ehe eine Neuzusammensetzung des nun in kleine thematische Einheiten gebündelten Textes im Blick auf spezifische Regeln geschehen kann; zu einigen besagter Grundregeln sowie beispielhaften Anwendungsfällen später genaueres.

Auf Seiten des Übersetzers ist daher neben umfassender sprachlicher Kompetenz primär die Lösung aus sämtlichen alltagssprachlichen semantischen wie syntaktischen Konventionen gefordert, außerdem deren Überführung in ein neues Regelwerk der Leichten Sprache, das die Allgemeinverständlichkeit sicherstellen soll.

Auf Seiten des Übersetzers ist daher neben umfassender sprachlicher Kompetenz primär die Lösung aus sämtlichen alltagssprachlichen semantischen wie syntaktischen Konventionen gefordert, außerdem deren Überführung in ein neues Regelwerk der Leichten Sprache, das die Allgemeinverständlichkeit sicherstellen soll.

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